Verfassungs- und Verwaltungsreform – Bitte warten?

Kamingespräch mit Rechnungshofpräsident a.D. Dr. Franz Fiedler
28. Mai 2011
Zusammengefasst von Dagmar Ehrenhöfer und Nadja Oswald

Im Jahr 2003 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel der  „Österreich Konvent“ einberufen.  Im Rahmen dessen wurde an einem neuen Verfassungsentwurf gearbeitet. Ziel war es, die Grundlage für eine Verfassungsreform zu schaffen, auf welcher eine Verwaltungsreform aufbauen könnte. 2005 fand der Konvent sein Ende.

Ein Diskussionspunkt war die Kompetenzverteilung der Gebietskörperschaften. Bereits zuvor gab es Bestrebungen, die Kompetenzverteilung neu zu organisieren.  Sowohl zwischen Bund und Ländern, als auch zwischen den damaligen Regierungspartnern herrschten hierbei jedoch Differenzen.

Als die beiden Großparteien sich 2007 zu einer großen Koalition zusammenschlossen, wollte man im Regierungsprogramm auf den Konvent aufbauen und setzte eine Expertengruppe ein. In den Jahren 2007  und 2008 wurde von dieser Expertengruppe ein neuer Kompetenzkatalog – 3-Säulen-Modell – erstellt. Angelehnt an das deutsche Modell wurde ein neuer Entwurf für die Zusammensetzung des Bundesrates vorgestellt. Jedes Bundesland soll 3 Vertreter (Landeshauptmann, Landtagspräsident & einen vom Landtag gewählten Mandatar) in den Bundesrat entsenden. Die Abstimmung sollte nach Bundesländern und nicht – wie derzeit – nach Köpfen erfolgen.

Im 224-seitigen Regierungsprogramm der 24. Regierungsperiode findet man unter anderem die folgenden Punkte:

  • Schaffung eines leistungsfähigen Staates
  • Erarbeitung einer Verwaltungsreform
    • Effektivere  Verwaltung
    • 25% der bisherigen Kosten einsparen
  • Änderungen in der Schulverwaltung
  • Änderungen im Gesundheitswesen
    • Bundesgesundheitskommission

Josef Pröll setzte sich dafür ein, zu diesem Zwecke ein Konklave einzuberufen. Jedoch gibt es bis heute weder eine Verfassungs- oder Strukturreform, noch eine Staatsreform. Auch im Bereich der Verwaltung konnte man nur mäßige Erfolge erzielen. Laut Dr. Fiedler können eine Verfassungs- und Verwaltungsreform nur in Verbindung miteinander verwirklicht werden.

 

Verwaltung

Die Kosten unserer Verwaltungen nehmen 5% des Gesamtbudgets ein. Jährlich investiert Österreich 3,5 Mrd. € mehr in diesem Bereich als etwa Deutschland oder die Schweiz.

Laut einer Studie der EU betragen die Kosten der Bürokratie durchschnittlich 3,5% des BIP für jeden Bürger. In Österreich sind es 4,6%. In der Verwaltung Österreichs liegt also ein enormes Einsparungspotential. Die Dänische Verwaltung kommt beispielsweise im Jahr 27% billiger als die Österreichische. Als Gründe könnten etwa die unterlassene Aufgabenkritik und das Subsidiaritätsprinzip genannt werden.

 

Gemeinden

In Österreich gibt es derzeit 2357 Gemeinden. Einer Studie zufolge sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl um 5000 am kostengünstigsten. Schweden hat beispielsweise nur 290 Gemeinden.

 

Verwaltungsprobleme:

  • Gesundheitswesen
    Österreich investiert 10,2% des BIP in das Gesundheitswesen, während laut OECD durchschnittlich 8,8% des BIP ins Gesundheitswesen fließen.
    Hauptgrund für die höheren Investitionen Österreichs sind zu viele Spitäler und Akutbetten, sowie zu lange Belegungsdauern. Seit 1998 sind die Kosten für das Spitalswesen um 45% angestiegen.
  • Schulverwaltung
    Die Kompetenzen sind hier zwischen Bund (AHS & BHS) und Ländern (Pflichtschulen) aufgeteilt. In Österreich betragen die Kosten für die 9 Jahre Pflichtschulzeit eines Schülers 71.000€. In Finnland kommen auf einen Schüler während dieser Zeit 46.000€. Der Rechnungshof fordert deshalb die Finanzierung und Lenkung in eine Hand zu legen.
  • Förderungen
    5,3% des BIP werden für Förderungen ausgegeben. Ein Problem stellt die Vielzahl an Subventionen dar. Außerdem gibt es häufig Doppelförderungen und keine Effizienz- oder Effektivitätskontrollen. Auf Grund der Unübersichtlichkeit, forderte bereits Josef Pröll eine Transparenz dieses Systems.
  • Pensionen
    Der Bund leitete eine Pensionsreform ein. Die Länder beteiligten sich aber häufig nicht in der gewünschten Form. Da die Länder das Geld über den Finanzausgleich vom Bund holen, ergeben sich daraus weitere Probleme.

 

Das Sparparkett sah 1/3 einnahmeseitige und 2/3 ausnahmeseitige Sparmaßnahmen vor. Erfahrungsgemäß funktioniert es jedoch meist umgekehrt.

Bis 2014 sind ein Stellenabbau in der Verwaltung und eine Kostensenkung um 25% geplant. Es soll ein Verwaltungsgerichtshof erster Instanz und eine out-put orientierte Verwaltung geschaffen werden.

 

Die derzeitige Staatsverschuldung liegt bei 74%. Es ist also dringend nötig Reformen umzusetzen.